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Coronavirus Pandemie 2019/2020
Was Sie in diesen Tagen bei einem Praxisbesuch beachten sollten:
Gutachtertätigkeit:
Wir kümmern uns um Sie persönlich und um Ihre Akten!
Ihr Platz bei uns!
Ihnen genau zuhören....
...der Gutachter muß viele Fragen
stellen, genau hinhören und
sorgfältig dokumentieren:
...und ein gründliches Aktenstudium...
...denn schließlich wird auch er
beurteilt: vom
» Gutachterpatienten « und vom
Auftraggeber!
Fragen an den nervenärztlichen
Gutachter Dr. Martin Silberhorn:
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Faina Matlina als Diplom-Psychologin kümmert sich gerne um Sie, wenn ein psychologisches Zusatzgutachten gewünscht wird, zum Beispiel bei Fragen der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. |
Für wen ist das Gutachten eigentlich anstrengender?
Für den Gutachten-Patienten oder den Arzt?
Für beide gleich! Beide müssen ziemlich viel arbeiten und Disziplin aufbringen!
Der »Gutachten-Kandidat« oder der »Versicherte«, der selbst meist den Anstoß gab für die Aufklärung eines Sachverhaltes (z. B. nach einem Rentenantrag oder nach einem Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz):
Er ist mitunter aufgeregt, von dem Ausgang des Gutachtens »hängt etwas ab«, manchmal hat er auch eine längere Anreise hinter sich - und nun sollen auf einmal viele Fragen des Gutachters beantwortet werden! Noch dazu: Welcher Erwachsene läßt sich schon gerne »beurteilen«, unterzieht sich gerne gewissermaßen einer »Prüfung«, wenn Schulabschluß und Führerschein schon viele Jahre zurückliegen? So bedeutet auch für den »Selbstbewußten« die Begutachtungssituation also eine gewisse Überwindung!
Und wie sieht es für den nervenärztlichen Gutachter aus?
Vor welcher Aufgabe steht er?

Er muß letztendlich gezielte Fragen des Auftraggebers beantworten (z. B. der Rentenversicherung) und für diesen Zweck wirklich sehr zahlreiche Fragen stellen mit der Bitte um konkrete, möglichst präzise Beantwortung durch den Patienten: Wir Gutachter freuen uns einerseits über spontane Mitteilungsbereitschaft von Patienten, müssen dann jedoch unweigerlich den Redefluß »unterbrechen«, um zu dem vorgegebenen Katalog der Fragen zurückzukommen.
Auch darf der Gutachter nie beraten, auch nicht »am Schluß ein Resümee« mitteilen: Daher unterscheidet sich das »Frage-und Antwort-Spiel bei der Begutachtung« radikal von einem üblichen ärztlichen Beratungsgespräch!
Auch wenn Sie zum Gutachten kommen: Wir möchten, dass Sie sich wohl fühlen!
Wer sind in die häufigsten Auftraggeber,
was sind die häufigsten Fragestellungen Ihrer Gutachten?
Das kann ich am besten in einer Übersicht zusammenstellen:
AUFTRAGGEBER: | HÄUFIGSTE FRAGESTELLUNG: |
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Rentenversicherungsträger (Deutschen Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und andere) |
Renten- oder Reha-Antrag |
Sozialgerichte (z. B. Köln und Koblenz) | Rentenantrag oder Schwerbehinderten-Gesetz |
Landessozialgerichte | Rentenantrag oder Schwerbehinderten-Gesetz |
Private Versicherungswirtschaft zahlreiche Versicherungsgesellschaften |
Leistungsbeurteilung bei privaten Berufsunfähigkeits- zusatzversicherungen |
Versorgungsamt (Versorgungsamt des Rhein-Sieg Kreises) |
Ermittlung des Schweregrades einer Behinderung nach den Vorgaben der Versorgungsmedizin- Verordnung |
Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unfall-Versicherungsträger) |
Ermittlung der MdE nach Unfall oder bei Berufserkrankung |
Amtsgerichte ( z. B. Bonn, Königswinter, Linz, Köln) |
Betreuungsgesetz, Geschäftsfähigkeit |
Private Unfallversicherungen | Beurteilung eines neurologischen oder psychiatrischen Unfallschadens |
Wie kann sich der Gutachtenkandidat am besten vorbereiten ?
Das ist eine sympathische Frage:
Denn eine gute Vorbereitung erspart eine Menge Streß in der Begutachtungssituation für Arzt wie Patient: In der Regel fragt ein nervenärztlicher Gutachter, je nach Fragestellung orientierend oder ausführlich nach folgendem Katalog:
beruflicher Werdegang in Stichworten | bei Rentengutachten ausführlich und mit Jahresangaben; Frage, ab wann, (konkretes Datum ?), eventuell Arbeitsunfähigkeit besteht |
medizinische Familienvorgeschichte | Nerven- oder Gemütsleiden bei Eltern oder Geschwistern? |
eigene medizinische Vorgeschichte | wichtige Erkrankungen, auch Operationen, Unfälle |
spezielle nervenärztliche (neurologische oder psychiatrische) Vorgeschichte | ab wann ambulante nervenärztliche oder stationäre Behandlungsmaßnahmen, Reha-Maßnahmen etc.: Schilderung bis in die Gegenwart: Namen der Fachärzte, Kliniken, Behandlungsdaten |
jetzige Gesundheitsbeschwerden, »Klagen« | Begründung des jeweiligen Antrages aus Sicht desVersicherten oder Klägers |
aktuelle Medikation | am besten: Medikamentenplan des Hausarztes oder Facharztes vorlegen oder die aktuell eingenommenen Medikamente mitbringen! |
Alkohol? Nikotin? Sonstiges Suchtverhalten? |
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PrivateBiographische Vorgeschichte (Lebenslauf) unter »tiefenpsychologischen Gesichtspunkten« Unfallversicherungen |
Ausführliche Befragung zum Elternhaus, zur Persönlichkeit der Eltern, zu Geschwistern, zur eigenen späteren Lebensgestaltung: Zweierbeziehungen, Ehe, eigene Familie (?). Prägende und seelisch belastende Ereignisse im Laufe des Lebens von der Kindheit bis in die Gegenwart ... |
Sind Begleitpersonen willkommen?
Grundsätzlich: Ja, aber die meisten nervenärztlicher Gutachter werden zunächst den Patienten allein in das Sprechzimmer bitten, sofern dieser in der Lage ist, selbst hinreichend Auskünfte zu geben. Wenn ein Gutachtenkandidat sehr ängstlich oder unsicher ist oder aber aufgrund einer geistigen Behinderung oder einer sonstigen Hirnschädigung nicht hinreichend für sich sprechen kann, nimmt die Begleitperson in aller Regel von Anfang an neben dem Patienten Platz.
Bei psychiatrischen Fragestellungen werden aber oftmals Begleitpersonen anschließend noch zusätzlich von dem Gutachter befragt. Diese ergänzenden Angaben von Angehörigen oder Bezugspersonen können sehr wertvoll sein für die Aufklärung eines medizinischen Sachverhaltes, wenn es um psychische Beschwerden geht.
Kann der Gutachtenpatient die Aushändigung des Gutachtens an
sich selbst oder an einen Facharzt oder Rechtsanwalt verlangen?
Der Gutachter darf sein Gutachten ausdrücklich nur dem Auftraggeber aushändigen. Von dort kann es jedoch eventuell angefordert werden, so daß jeder Patient (zumindest über einen Facharzt oder Rechtsanwalt) später einsehen kann, was der Gutachter über ihn geschrieben hat.
Haben Sie abschließende gute Tips für Gutachtenkandidaten?
Ja: Wir Gutachter sehen manchmal Patienten, die schlecht vorbereitet und wenig motiviert beim Gutachter erscheinen:
Daher sollte der Gutachtenkandidat stets berücksichtigen, daß ER in aller Regel selbst das Gutachten letztlich in Gang gebracht hat: ALLE seine Mitteilungen sind wichtig und sollen untergebracht werden in dem Gutachten, aber nach einer Reihenfolge, die auch dem Gutachter selbst vorgegebenen ist:
Eine gute Vorbereitung und eine freundliche Mitteilungsbereitschaft: Das ist in der Begutachtungssituation ein Geschenk für die beiden Beteiligten.
Haben Sie noch einen guten, konkreten Tip?
Sehr gerne: Immer kann es gut sein, aktuelle Befundberichte oder »Beweismittel« noch mitzubringen, z. B. Medikamenten-Verordnungen des Arztes etc.
Übrigens: Die Funktion des Gutachters wird erfahrungsgemäß oftmals aus Sicht des Gutachtenkandidaten überschätzt: Denn der Gutachter trifft tatsächlich keinerlei Entscheidungen, sondern er ist lediglich ein Berichterstatter, es soll ein vertrauenswürdiger und vorzüglicher Diener sein, der dem Auftraggeber einen medizinischen Sachverhalt möglichst exakt und realistisch beschreibt: Eventuell resultierende juristische Umsetzungen werden dann vom Auftraggeber entschieden: z. B. eine Rentenfrage.
Und daher muß der Gutachter sich zweimal besonders anstrengen: Zunächst dem Patienten gegenüber unmittelbar bei der Befragung und Untersuchung, dann aber bei der anschließenden schriftlichen Abfassung gegenüber dem Auftraggeber:
Denn schließlich gibt es immer wieder einmal einen Richter, der sagt:
Diesem oder jenem Gutachten konnte ich nicht folgen!